Supplier Code of Conduct

TUPACK/MARETO wants to be perceived as an integral part of the national society and economy in all countries. Due to the huge diversity of conditions at various countries in which we purchase goods and services, this maxim of TUPACK/MARETO business policy is considered in principles of the “Code of Conduct for TUPACK/MARETO Suppliers”. It is based on – among others – the UN Global Compact and the principles of the International Labor Organization but also reflects the TUPACK/MARETO “Business Conduct Guidelines”, which establishes fundamental principles of sustainability and apply to the entire company.

TUPACK/MARETO operates not only in accordance with clear Business Conduct Guidelines, which are mandatory worldwide, but also with directives to concentrate business with only the best suppliers who agree to and comply with our standards in the supply chain. In the long term we cooperate only with suppliers who place as much value on Sustainability as we do and who adhere to the principles of Global Compact with respect to human rights and work relationships.

In order to continuously monitor and improve the performance of our suppliers we try to improve a Supplier Management System permanently. Important are in particular the following concepts:

  • Compliance with laws
  • Prohibition of Corruption and Bribery
  • Respect for Basic Human Rights of Employees (including refuse to employ or make anyone work against his or her will)
  • Prohibition of Child Labor
  • Health and Safety of Employees
  • Environmental Protection
  • Promotion of the above principles in the supply chain of the supplier

Sustainability Self Assessments, Risk Evaluations performed by the responsible TUPACK/MARETO Buyer, Sustainability Audits performed by TUPACK/MARETO resp. TUPACK/MARETO Quality audits. These audits include determining if the supplier adheres to the standard provisions of Code of Conduct.

If a supplier fails to execute the agreed upon measures, TUPACK/MARETO may terminate any existing business with the supplier. TUPACK/MARETO establishes strict terms of conditions resp. ask suppliers to accept strong contractual provisions.

Energy Efficiency Program

In order to orient also our entire supply chain in an ecological manner, we try to work also with our suppliers to identify and implement measures for the efficient use of resources and the reduction of greenhouse gas emissions.

Organization Awareness

All Procurement professionals within the TUPACK/MARETO Supply Chain organization are trained internally. Workshops include presentations with respect to Environment, Health and Safety addressing human right topics such as worker safety.

TUPACK / MARETO – Hinweisgebersystem

TUPACK und MARETO verfügen über ein gemeinsames Hinweisgebersystem gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), um potentiellen Whistleblowern die Möglichkeit zu geben, bestehende Missstände oder sogar rechtswidrige Verhaltensweisen innerhalb unseres Unternehmens vertraulich aufzuzeigen, welche vom sachlichen Anwendungsbereich des HSchG erfasst werden (siehe dazu weiter unten in den FAQ).

Meldungen von Hinweisgebern werden dabei nicht von TUPACK oder MARETO, sondern zentral von unserem Partner CONFIDA entgegengenommen. Sämtliche Meldungen können auf Wunsch auch anonym abgegeben werden. Ein mit der CONFIDA vereinbartes Verfahren garantiert dabei, dass alle einlangenden Hinweise vertraulich behandelt werden und der größtmögliche Schutz Ihrer Identität gewahrt wird.

Sämtliche über das TUPACK/MARETO-Hinweisgebersystem abzugebenden Hinweise sind derzeit ausschließlich per E-Mail an CONFIDA zu richten, unter der folgenden E-Mailadresse:

whistleblower.tupack@confida.at

BITTE GEBEN SIE BEI JEGLICHER MELDUNG AUSDRÜCKLICH AN, OB SIE ANONYM BLEIBEN WOLLEN. IN DIESEM FALL WIRD IHRE IDENTITÄT UNTER KEINEN UMSTÄNDEN AN TUPACK ODER MARETO WEITERGEGEBEN, SOFERN KEINE BEWUSSTE FALSCHMELDUNG ODER EIN OFFENSICHTLICHER MISSBRAUCH DES TUPACK/MARETO-HINWEISGEBERSYSTEMS VORLIEGT

Bitte machen Sie sich vor Abgabe einer Meldung mit den untenstehenden FAQ vertraut:

  • Wer ist zur Nutzung des TUPACK/MARETO-Hinweisgebersystems berechtigt?

Alle Personen, die Kenntnis von unternehmensinternen Vorgängen oder Informationen erlangt haben, welche auf möglicherweise bestehende Missstände nicht zu vereinbarende oder sogar rechtswidrige Verhaltensweisen hindeuten, welche vom sachlichen Anwendungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes erfasst werden (siehe unten). Hierzu zählen etwa Dienstnehmer von TUPACK und MARETO, einschließlich von Praktikanten, Volontäre, Bewerbern und ehemaligen Dienstnehmern, genauso wie unsere Vertragspartner (z.B. Lieferanten, Kunden und sonstige Geschäftspartner) wie auch sämtliche involvierte Dritte, welche in jeglicher Verbindung zu TUPACK und/oder MARETO stehen.

  • Wann sollte ich die Nutzung des TUPACK/MARETO-Hinweisgebersystems in Betracht ziehen?

Vor der Nutzung des TUPACK/MARETO-Hinweisgebersystems bitten wir Sie eingehend zu prüfen, ob Sie Ihren Hinweis in Anbetracht aller Umstände – gerade auch im Hinblick von Sachverhalten, die NICHT unter den sachlichen Anwendungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes fallen, oder aufgrund eines möglicherweise eher geringfügigen Umfangs bzw. einer begrenzten wirtschaftlichen Bedeutung des aufzuzeigenden Missstands oder Fehlverhaltens – nicht auch direkt an einen Mitarbeiter bzw. Ihrem Vorgesetzten oder der Geschäftsführung von TUPACK oder MARETO adressieren können.

  • Welche Sachverhalte werden vom sachlichen Anwendungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes erfasst?

Die von Ihnen aufgezeigten Missstände bzw. Verhaltensweisen sollten mit den folgenden Bereichen in Zusammenhang stehen:

  • Öffentliches Auftragswesen;
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • Produktsicherheit und –konformität;
  • Verkehrssicherheit;
  • Umweltschutz;
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit;
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz;
  • öffentliche Gesundheit;
  • Verbraucherschutz;
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974 (= Korruptionstatbestände);
  • Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union im Sinne von Art. 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie gemäß besonderen Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen;
  • Verletzungen von Binnenmarktvorschriften im Sinne von Art. 26 Abs. 2 AEUV, sowie für Verletzungen von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.
  • Wie ist in Bezug auf Sachverhalte vorzugehen, die NICHT vom sachlichen Anwendungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes erfasst werden – kann ich diese auch über das TUPACK/MARETO-Hinweisgebersystem melden?

Nein. Der sachliche Anwendungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes erfasst beispielsweise NICHT Vorwürfe im Hinblick auf Mobbing, auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder auf Verstöße gegen das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz etc.).

Sollten Sie Hinweise zu Missständen bzw. Verhaltensweisen im Hinblick auf Sachverhalte haben, die nicht vom sachliche Anwendungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (siehe weiter oben genannten Katalog) erfasst werden, werden Sie ersucht, Ihren Hinweis unmittelbar an Ihren direkten Vorgesetzten (bzw. falls der direkte Vorgesetzte der von Ihrem Hinweis Betroffene ist, an dessen Vorgesetzten) oder im Zweifel direkt an die Geschäftsleitung weiterzuleiten.

  • Was muss ich machen, damit mein Hinweis anonym behandelt wird?

Wenn Sie einen Hinweis anonym abgeben wollen, geben Sie dies in Ihrer Meldung ausdrücklich an. CONFIDA wird Ihren Wunsch unter allen Umständen respektieren. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie den Hinweis von einer nicht verfolgbaren E-Mailadresse abgegeben, d.h. möglichst von Ihrer privaten oder eigens für die Meldung eingerichteten E-Mailadresse.

Merken Sie sich zudem jedenfalls auch den Zugang zu der von Ihnen gewählten E-Mailadresse, um bis zum Abschluss Ihrer Meldung für Rückfragen seitens CONFIDA erreichbar zu bleiben. Ihre Anonymität wird auch in diesem Fall gewahrt und Ihre Identität unter keinen Umständen an TUPACK oder MARETO weitergegeben, sofern keine bewusste Falschmeldung oder ein offensichtlicher Missbrauch des TUPACK/MARETO-Hinweisgebersystems vorliegt.

  • Was sollte ich bei meiner Meldung sonst noch beachten?

Schildern Sie den von Ihnen aufgezeigten Sachverhalt möglichst konkret und beziehen ggf. Sie möglicherweise in Ihren Besitz gelangte Unterlagen und/oder sonstiges Material in Ihre Meldung mit ein, etwa als Anlage zur E-Mail oder auch nur durch deren wörtliche bzw. sinngemäße Wiedergabe.

Beachten Sie im Übrigen bitte auch die Datenschutzerklärung auf unserer Website (https://www.tupack.at/datenschutz/).

Das Abgeben wissentlich falscher Hinweise stellt gemäß § 24 HSchG eine Verwaltungsübertretung dar, welche mit einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 40.000 Euro, zu bestrafen ist. Darüber hinaus können bewusst abgegebene Falschmeldungen wie auch jede sonstige missbräuchliche Verwendung des TUPACK/MARETO-Hinweisgebersystems auch weitere arbeitsrechtliche und/oder strafrechtliche Konsequenzen sowie Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

  • Was passiert, nachdem ich meine Meldung absendet habe?

CONFIDA wird Ihnen den Eingang Ihrer Meldung umgehend – jedenfalls aber innerhalb von 7 Tagen ab Eingang der Meldung – bestätigen. Auf Ihr ausdrückliches Ersuchen hat innerhalb von 14 Tagen eine Zusammenkunft mit Ihnen zur Besprechung des Hinweises stattzufinden.

Bitte bleiben Sie jedenfalls auch danach weiterhin in Kontakt mit CONFIDA, um für Rückfragen erreichbar zu bleiben. Prüfen Sie zu diesem Zweck den von Ihnen verwendeten E-Mail Account regelmäßig (zumindest aber einmal wöchentlich) auf Nachrichten.

CONFIDA wird sich jedenfalls innerhalb von 3 Monaten inhaltlich bei Ihnen zurückmelden, etwa um Sie über den aktuellen Status Ihrer Meldung oder über allfällig bereits unternommenen Maßnahmen zu informieren.